offene Tür

offene Tür
offene Tür,
 
Politik und Völkerrecht: völkerrechtlich das Prinzip, dass die wirtschaftliche Betätigung, zumindest aber der Handel auf einem bestimmten Gebiet, allen Staaten und ihren Staatsbürgern unter gleichen Bedingungen gestattet wird. Das Prinzip wandte sich im 19. Jahrhundert gegen die Monopolisierung des Handels mit den überseeischen Kolonien und Interessensphären durch die führenden Kolonial- und Seemächte. Es wurde in mehreren bilateralen und multilateralen Verträgen niedergelegt (u. a. Kongoakte vom 26. 2. 1885), fand jedoch nie Anerkennung als allgemeines Völkergewohnheitsrecht. - Das Prinzip der offenen Tür (englisch open door) wurde Ende des 19. Jahrhunderts zu einem Grundsatz der amerikanischen Außenpolitik, der auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und damit gegen die Schaffung exklusiver Interessensphären gerichtet war. 1899-1900 zunächst von Außenminister J. Hay vertreten, um die Aufteilung Chinas in Interessensphären zu verhindern, konnten die USA diesen Grundsatz zum Bestandteil des auf der Washingtoner Konferenz (1921/22) abgeschlossenen Neunmächteabkommens machen, dessen Durchsetzung jedoch durch die innenpolitische Schwäche Chinas und die expansionistischen Tendenzen Japans gefährdet war. Die Prinzipien der handelspolitischen Gleichberechtigung wurden im Ersten Weltkrieg zu einem bedeutenden Grundsatz der amerikanischen Europapolitik, der von den Präsidenten W. Harding, C. Coolidge und H. Hoover weitergeführt wurde. Da die offene Tür auf dem Prinzip beruhte, dem Absatz und den Auslandsinvestitionen der weltweit überlegenen amerikanischen Wirtschaft ein breites Betätigungsfeld zu eröffnen, war sie innenpolitisch unumstritten.
 
 
W. A. Williams: Die Tragödie der amerikan. Diplomatie (a. d. Engl., Neuausg. 1975);
 P. H. Buckingham: International normalcy. The open door peace with former central powers, 1921-29 (Wilmington, Del., 1983).

Universal-Lexikon. 2012.

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